Strompreisbremse

Kundeninformation

Leipzig, 30.01.2023

Was ist die Strompreisbremse und wie funktioniert sie?

Die am 15.12.2022 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwürfe für die Energiepreisbremsen wurden am 16.12.2022 vom Bundesrat beschlossen. Die sogenannte Strompreisbremse gilt vom 1. März bis zum 31. Dezember 2023 für Bürger:innen sowie Kleingewerbe mit einem Jahresverbrauch von unter 30.000 kWh. Die Strompreisbremse wird auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar angewendet und wird voraussichtlich bis April 2024 verlängert. Für diesen Zeitraum wird der Preis je Kilowattstunde (kWh) für ein Grundkontingent von 80 Prozent des aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent je kWh (brutto, inkl. aller Steuern und Abgaben) gedeckelt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde gelten dann die vertraglich vereinbarten Konditionen – es lohnt sich also weiterhin, sparsam und bewusst mit Strom umzugehen.

Was gilt für Kund:innen mit einem höheren Stromverbrauch?

Für Unternehmen und Gewerbetreibende mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 30.000 kWh beträgt das Grundkontingent 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der Strompreis wird auf 13 Cent je kWh netto (exkl. Netz- und Messstellenentgelten sowie Steuern und Abgaben) gedeckelt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde Strom gilt der mit uns vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis.

Was bedeutet das für mich?

Erst einmal nichts – es besteht kein Handlungsbedarf Ihrerseits. Wir verrechnen den Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar 2023 im Zuge Ihrer nächsten Rechnung und berücksichtigen ab März die Entlastungen dann entsprechend monatlich. Ab März reduziert sich dann Ihr Abschlag für die Folgemonate. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt die individuelle Abschlagshöhe noch nicht nennen können. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Strompreisbremse in unseren Systemen und informieren Sie rechtzeitig.